Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Für alle geschäftlichen Transaktionen zwischen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung „MOBIETEC“, mit Sitz in Industriepark 9a, 8587 Spiere-Helkijn, Belgium, USt-IDNr. BE 0877.841.090, Handelsregister Brügge (nachfolgend „MOBIETEC“ genannt) und dem Kunden, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die folgenden Dokumente Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen MOBIETEC und dem Kunden:

  • Die Gewährleistungsbedingungen;
  • Das Benutzerhandbuch;
  • Die Installationsanleitung;

nachfolgend gemeinsam als “Bedingungen” bezeichnet.

Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er die Bedingungen gelesen und ihnen zugestimmt hat.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben stets Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn diese als allein gültig bezeichnet werden.

Die eventuelle Nichtigkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Bedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit aller anderen Klauseln. Sollte eine der Bestimmungen nichtig sein, werden MOBIETEC und der Kunde im Rahmen ihrer Möglichkeiten und nach ihrer Loyalität und Überzeugung verhandeln, um die nichtige Bestimmung durch eine gleichwertige Bestimmung zu ersetzen, die dem allgemeinen Geist dieser Bedingungen entspricht.

MOBIETEC behält sich das Recht vor, seine Bedingungen jederzeit zu ergänzen oder zu ändern.

2. Ein Angebot/Eine Preisliste von MOBIETEC ist vollkommen unverbindlich und kann nur als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden angesehen werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Preis, die Beschreibung und die Eigenschaften der Waren sind nur indikativ. MOBIETEC ist berechtigt, notwendige technische Änderungen an der Ware vorzunehmen, ohne dass der Kunde hieraus Recht ableiten kann.

Angebote umfassen nur die darin ausdrücklich genannten Waren und Arbeiten, nicht jedoch zusätzliche Arbeiten, die sich aus einer Änderung der Bestellung durch den Kunden, unvorhergesehenen Umständen oder anderen Gründen ableiten lassen.

Nichtfunktionale Abweichungen zwischen den Spezifikationen und Qualitätsangaben und der tatsächlichen Ausführung der gelieferten Waren, berechtigen den Kunden nicht zu einer Entschädigung, in welcher Form und aus welchem Grund auch immer.

3. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher oder elektronischer Bestätigung der Bestellung des Kunden durch eine für MOBITEC vertretungsberechtigte Person zustande.

Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nach seiner Erteilung sind nur gültig, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart wurden, auch in Bezug auf den Preis, die Zahlungsbedingungen, die Ausführungsfristen usw. Wenn der Kunde nach Vertragsabschluss zusätzliche Spezifikationen, gesetzliche oder sonstige Anforderungen/Bedingungen vorgibt, gehen alle Kosten und Schäden, die MOBIETEC hieraus entstehen, zu Lasten des Kunden.

Der Preis für diese Änderungen oder Ergänzungen wird auf der Grundlage der preisbestimmenden Faktoren berechnet, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Änderungen oder Ergänzungen gelten.

Im Falle einer – wenn auch nur teilweisen – Stornierung einer Bestellung oder eines Kaufs behält sich MOBIETEC das Recht vor, dem Kunden eine Entschädigung in Höhe von 25% des Preises der stornierten Bestellung oder des Kaufs in Rechnung zu stellen, mit einem Mindestbetrag von fünfhundert Euro (€ 500,00), unbeschadet des Rechts von MOBIETEC auf Entschädigung für höhere nachgewiesene Schäden, wie z.B. die Kosten für die bestellten Materialien oder Waren, jedoch nicht darauf beschränkt.

4. MOBIETEC behält die Urheberrechte und alle intellektuellen Rechte an den von ihr erstellten Unterlagen, Vorlagen, technischen Beschreibungen, Plänen, Zeichnungen, Modellen, Mustern oder Fotografien, unabhängig davon, ob deren Erstellung dem Kunden in Rechnung gestellt wurde.

Solange diese Daten nicht von MOBIETEC öffentlich zugänglich gemacht werden, dürfen sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MOBIETEC nicht kopiert, zweckentfremdet oder Dritten gezeigt werden und sind auf Verlangen unverzüglich an MOBIETEC zurückzugeben.

MOBIETEC hat das Recht, sie für Werbezwecke zu verwenden, ohne dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig zu sein.

Jede Verletzung dieses Absatzes durch den Kunden hat die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 50 % des Preises der Waren oder Dienstleistungen zur Folge, unbeschadet des Ersatzes eines höheren nachgewiesenen Schadens.

5. Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist ist immer nur annähernd. Eine Überschreitung der vorgesehenen Frist kann unter keinen Umständen einen Grund für Geldstrafen, Schadensersatz, Ersatz oder Auflösung des Vertrags zu Lasten von MOBIETEC darstellen. Auch eine Verzögerung der Lieferung führt nicht zur Annullierung der Bestellung. Eine mangelhafte oder unvollständige Lieferung kann weder die Zurückbehaltung noch den Aufschub der geschuldeten Beträge rechtfertigen.

Jede Änderung der Bestellung hebt automatisch die festen Lieferfristen auf.

MOBIETEC haftet unter keinen Umständen für Verzögerungen, die durch Ausfälle von Lieferanten von MOBIETEC, des Kunden oder sonstiger Dritter entstehen. Die Überschreitung der Lieferfrist entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen.

6. Alle Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar und unvermeidbar waren und die auf Seiten von MOBIETEC die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder die Erfüllung des Vertrages finanziell oder anderweitig aufwändiger oder schwieriger machen, als normalerweise zu erwarten wäre (wie z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Feuer, Inbeschlagnahme, Verzögerungen oder Konkurs von Lieferanten, Krankheit, Personalmangel, Streiks, Aussperrungen, verspätete Lieferungen, Änderungen der Zolltarife, betriebliche organisatorische Umstände, das Versäumnis des Kunden, MOBIETEC die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, der Erhalt falscher Informationen, die Lieferung unzureichender oder ungeeigneter Rohstoffe durch den Kunden), gelten als Fälle höherer Gewalt.

Sie berechtigen MOBIETEC, durch eine einfache schriftliche Mitteilung an den Kunden die Revision, Aussetzung und/oder Auflösung des Vertrags zu verlangen, ohne dass sie dafür haftbar oder schadenersatzpflichtig ist.

7. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware stets EX WORKS (Incoterms 2010) in den Räumen von MOBIETEC.

Der Gefahrenübergang für die Waren erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren. Die Kosten für die Annahme der Waren gehen stets zu Lasten des Kunden.

8. Bei Lieferung der Ware stellt MOBIETEC dem Kunden die erforderlichen Exemplare der Garantiebedingungen, des Benutzerhandbuchs und der Installationsanweisungen für die gelieferte und/oder installierte Ware zur Verfügung oder macht sie ihm zugänglich. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich eine Kopie dieser Dokumente stets in dem Fahrzeug befindet, in das die Waren eingebaut wurden.

9. Ist vereinbart, dass der Kunde die bei MOBIETEC gekaufte Ware selbst installiert oder durch einen Dritten installieren lässt, so geschieht dies unter voller Verantwortung und auf Risiko des Kunden. In diesem Fall kann MOBIETEC in keiner Weise für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Installation/Montage entstehen.

Der Kunde muss sofort bei Abholung oder Lieferung eine erste Überprüfung vornehmen. Diese Verpflichtung zur sofortigen Überprüfung umfasst: (rein beispielhafte Aufzählung) Art, Abmessungen, Packungsinhalt, Konformität der Lieferung, sichtbare Mängel, korrekte(r) Standort(e), etc.

Der Kunde muss MOBIETEC unverzüglich nachweisbare Mängel innerhalb von 48 Stunden nach Abholung oder Anlieferung, in jedem Fall aber vor Verwendung/Montage, schriftlich anzeigen.

Die Haftung von MOBIETEC beschränkt sich auf den Ersatz, die Reparatur oder die Nachlieferung von fehlenden oder mangelhaften Waren.

10. Ist vereinbart, dass MOBIETEC die Montage der Ware übernimmt, haftet MOBIETEC für die Montage der Ware nur, wenn der Montageort vom Kunden normal zugänglich gemacht wurde und alle Einrichtungen, Anlagen und/oder örtlichen Gegebenheiten vom Kunden so vorbereitet wurden, dass keine Umstände eintreten können, die eine ordnungsgemäße Montage behindern.

Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen hat der Kunde in jedem Fall auf eigene Kosten und eigenes Risiko sicherzustellen, dass:

  • Das Personal von MOBIETEC kann, sobald es am Montageort eingetroffen ist, die Arbeit während der normalen Arbeitszeiten und auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten aufnehmen und fortsetzen, wenn MOBIETEC dies für erforderlich hält, vorausgesetzt, sie haben den Kunden rechtzeitig informiert;
  • Die Zufahrtswege zum Aufstellungsort für den erforderlichen Transport geeignet sind und die Güter vollständig ins Innere gebracht werden können;
  • Der vorgesehene Aufstellungsort gut beleuchtet und für die Montage der Waren geeignet ist;

Verzögert sich der Beginn oder der Fortgang der Installation der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so gehen alle dadurch entstehenden Kosten (insbesondere unnötige Transportkosten und Wartezeiten von mehr als einer halben Stunde) zu Lasten des Kunden.

Montiert MOBIETEC die Ware selbst, so gilt sie als abgenommen, wenn MOBIETEC dem Kunden die Beendigung der Montage mitgeteilt und der Kunde die Montage abgenommen hat. Die Installation gilt in jedem Fall als abgeschlossen, wenn:

  • 8 Kalendertage vergangen sind, seit der Kunde von MOBIETEC die Mitteilung erhalten hat, dass die Arbeiten abgeschlossen sind, und der Kunde innerhalb dieser Frist keine schriftliche Stellungnahme an MOBIETEC übermittelt hat;
  • Die Waren in Gebrauch genommen worden sind;
  • Der Kunde genehmigt die Installation nicht wegen geringfügiger Mängel oder fehlender Teile, die der Inbetriebnahme der Ware nicht im Wege stehen.

11. Wenn bei der Installation durch das Personal von MOBIETEC ein Schaden verursacht wird, kann der Betrag des Schadens unter keinen Umständen von der zu zahlenden Rechnung abgezogen werden.

Die Versicherungsgesellschaft von MOBIETEC wird sich um die weitere Abwicklung kümmern. Jede Reklamation muss MOBIETEC per Einschreiben innerhalb von 24 Stunden nach der Ausführung der Tätigkeiten, die den Schaden verursacht haben, zugestellt werden.

12. Auf die gelieferten Waren wird eine Garantie gewährt, wie in den Garantiebedingungen beschrieben.

Alle Reklamationen, die sich auf versteckte Mängel oder Nichtkonformität beziehen, müssen bei Strafe des Verfalls innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Entdeckung schriftlich bei MOBIETEC eingereicht werden.

Nach Ablauf der in den Gewährleistungsbedingungen genannten Fristen bzw. der vorgenannten Rügefrist kann kein Anspruch auf Entschädigung durch MOBIETEC für versteckte Mängel oder Vertragswidrigkeiten geltend gemacht werden.

Nach der Entdeckung eines Mangels ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung oder den weiteren Einbau der betreffenden Waren unverzüglich einzustellen und darüber hinaus alles ihm Zumutbare zu tun, um (weitere) Schäden zu vermeiden. Der Kunde ist verpflichtet, MOBIETEC jede zur Untersuchung der Beanstandung erforderliche Mitwirkung zu gewähren, unter anderem dadurch, dass er MOBIETEC gestattet, die Umstände der Verarbeitung, des Einbaus, der Installation und/oder der Nutzung vor Ort zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.

Eventuelle Rücksendung von Waren, die von MOBIETEC geliefert wurden, muss zuvor von MOBIETEC schriftlich genehmigt werden. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, werden alle Rücksendungen abgelehnt, und alle dadurch entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

MOBIETEC kann nicht haftbar gemacht werden, noch deckt die Garantie irgendetwas ab bei:

  • Mängeln, die auf eine unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind;
  • Mängeln, die auf normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, äußere Einflüsse oder auf Schäden durch höhere Gewalt zurückzuführen sind;
  • Mängeln, die durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder der Montageanleitung verursacht werden;

Generell übernimmt MOBIETEC keine Gewährleistung oder Haftung, wenn der Kunde die Bedingungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig einhält. Nimmt der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MOBIETEC Demontagen, Reparaturen oder sonstige Arbeiten an der Ware vor, erlischt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung.

Die Einreichung einer Beschwerde gibt dem Kunden nicht das Recht, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ungerechtfertigte Reklamationen entstandenen Kosten zu erstatten.

Die Garantien, die MOBIETEC dem Kunden bietet, beschränken sich auf (vollständige oder teilweise):

  • Ersatz,
  • Reparatur oder
  • Gutschrift der von einem Mangel betroffenen Ware, unabhängig davon, ob sie mit einer Rücksendung verbunden ist oder nicht (nach Ermessen von MOBIETEC).

13. Die Haftung von MOBIETEC ist, abgesehen von der Entschädigung durch MOBIETEC im Rahmen der oben genannten Garantiebestimmungen, auf den Rechnungswert der von MOBIETEC gelieferten Waren und in jedem Fall auf die gesetzlich vorgeschriebene Haftung beschränkt.

MOBIETEC haftet in keinem Fall für den Ersatz von indirekten Schäden (wie z.B. Verdienstausfall oder Schäden an Dritten).

MOBIETEC haftet auch nicht für Mängel, die direkt oder indirekt durch eine Handlung des Kunden oder eines Dritten verursacht werden, unabhängig davon, ob es sich um eine Nichteinhaltung der Bedingungen, einen Irrtum oder Fahrlässigkeit handelt.

Jegliche Behandlung der Ware durch den Kunden oder einen Dritten erfolgt auf dessen volle Verantwortung und Gefahr. MOBIETEC kann in keiner Weise für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus dieser Bestimmung ergeben.

14. MOBIETEC behält sich das Recht vor, den Vertrag von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung aufzulösen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllt oder wenn das Vertrauen in die Kreditwürdigkeit des Kunden durch gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen und/oder andere Ereignisse, die das Vertrauen in die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden in Frage stellen und/oder unmöglich machen, erschüttert wird, unbeschadet der Rechte von MOBIETEC auf Schadenersatz und Zinsen.

15. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die Preise von MOBIETEC ohne Mehrwertsteuer und andere Steuern sowie ohne Liefer-, Transport-, Reise-, Versicherungs- und Verwaltungskosten.

Der Ersatz von fehlenden Materialien durch andere Materialien, der Wechsel von Lieferanten sowie Währungsschwankungen, Preiserhöhungen bei Materialien, Hilfsstoffen und Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben, staatlich auferlegten Kosten, Abgaben und Steuern, Transportkosten, Ein- und Ausfuhrzöllen oder Versicherungsprämien, die zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung eintreten, geben MOBIETEC das Recht, den vereinbarten Preis proportional zu erhöhen.

Außerdem behält sich MOBIETEC immer das Recht vor, vom Kunden eine vollständige Zahlung oder eine Bankgarantie zu verlangen, bevor der Vertrag ausgeführt wird. Weigert sich der Kunde, dies zu akzeptieren, behält sich MOBIETEC das Recht vor, den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren, auch wenn die Ware bereits ganz oder teilweise versandt wurde.

16. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen von MOBIETEC stets in voller Höhe bar am Sitz von MOBIETEC und ohne Skontoabzug am Tag der Rechnungsstellung zu zahlen. Der Kunde hat ausdrücklich zugestimmt, dass Rechnungen von MOBIETEC auch elektronisch übermittelt werden können.

Rechnungen können nur schriftlich per Einschreiben innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum und unter Angabe des Rechnungsdatums, der Rechnungsnummer und einer ausführlichen Begründung angefochten werden.

Jede Rechnung, die bis zum Fälligkeitsdatum ganz oder teilweise nicht bezahlt wurde, unterliegt von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro überfälligem Monat, wobei jeder angefangene Monat als vollständig verstrichen gilt, und der geschuldete Betrag erhöht sich um alle MOBIETEC bei der Eintreibung der Schuld entstandenen Inkassokosten und um 20 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 65 EUR (ohne MwSt.), als pauschaler Schadenersatz, unbeschadet des Rechts von MOBIETEC, einen höheren Schaden geltend zu machen.

Wenn ein Kunde eine oder mehrere offene Forderungen gegenüber MOBIETEC nicht bezahlt, behält sich MOBIETEC das Recht vor, jede weitere Lieferung oder Ausführung sofort einzustellen und andere Aufträge als storniert zu betrachten, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf; in diesem Fall wird der in Punkt 3 genannte pauschale Schadenersatz fällig.

Darüber hinaus werden alle anderen Rechnungen, auch die noch nicht fälligen, sofort fällig und alle zulässigen Zahlungsfristen verfallen.

Gleiches gilt bei drohendem Konkurs, gerichtlicher oder einvernehmlicher Auflösung, Beantragung eines WCO, Zahlungseinstellung sowie bei Vorliegen sonstiger Tatsachen, die auf die Zahlungsunfähigkeit des Kunden schließen lassen.

Die vorbehaltlose Zahlung eines Teils des Rechnungsbetrags gilt als ausdrückliche Annahme der Rechnung.

Abkürzungen werden immer unter Vorbehalt und ohne präjudizierende Anerkennung akzeptiert und werden zuerst auf die Inkassokosten, dann auf die Schadensklausel, die fälligen Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme angerechnet, wobei die älteste ausstehende Hauptsumme Vorrang hat.

17. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Finanzsicherheiten vom 15. Dezember 2004 verrechnen MOBIETEC und der Kunde automatisch und ipso jure alle gegenwärtig bestehenden und zukünftigen Schulden miteinander. Dies bedeutet, dass im Dauerschuldverhältnis zwischen MOBIETEC und dem Kunden nach der vorgenannten automatischen Verrechnung nur die größte Forderung verbleibt. Der Konkursverwalter und die anderen konkurrierenden Gläubiger können sich dieser Aufrechnung in jedem Fall nicht widersetzen.

18. Die von MOBIETEC gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Betrages (Kapital, Zinsen und Kosten) durch den Kunden Eigentum von MOBIETEC.

Dem Kunden ist es daher untersagt, die gelieferte Ware an Dritte zu verkaufen, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise darüber zu verfügen, solange der Preis nicht vollständig bezahlt ist. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots durch den Kunden wird eine pauschale Entschädigung von 50 % des geschuldeten Betrags fällig. Wird die Ware dennoch an einen Dritten verkauft, so tritt der Anspruch auf den sich daraus ergebenden Verkaufspreis an die Stelle der verkauften Ware.

Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass die verschiedenen Geschäfte/Verträge zwischen ihnen als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet werden und dass MOBIETEC stets einen Eigentumsvorbehalt an den im Besitz des Kunden befindlichen Waren hat, solange der Kunde eine offene Forderung gegenüber MOBIETEC hat.

19. Der Kunde gestattet MOBIETEC die Speicherung der vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten in einer automatisierten Datei.

19.1       MOBIETEC sammelt und verarbeitet die persönlichen/betrieblichen Daten, die wir von Ihnen erhalten, zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Kundenverwaltung, des Einkaufs, der Buchhaltung und der Marketingaktivitäten. Die Rechtsgrundlage ist eine vertragliche Vereinbarung, die Erfüllung rechtlicher und regulatorischer Verpflichtungen und/oder ein berechtigtes Interesse. 
Der Inhaber der Datenverarbeitung ist "MOBIETEC". Die personenbezogenen Daten werden nur insoweit an unsere Auftragsverarbeiter und etwaige Empfänger weitergegeben, als dies zur Erfüllung der vorgenannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

19.2       Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der personen- bzw. unternehmensbezogenen Daten, die er uns übermittelt.  

19.3       MOBIETEC speichert Ihre personenbezogenen Daten nicht länger, als es für die Zwecke, für die Ihre Daten erhoben wurden, unbedingt erforderlich ist. 

19.4       Als Kunde haben Sie das Recht, Ihre persönlichen Daten einzusehen, zu korrigieren oder zu löschen. Sie haben auch das Recht, Ihre Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch MOBIETEC zu widersprechen, und Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie können einen Antrag auf Einsichtnahme, Berichtigung, Löschung, Datenänderung oder einen Antrag auf Widerruf Ihrer Einwilligung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten an privacy@mobietec.be senden. 

19.5       MOBIETEC nimmt den Schutz Ihrer Daten ernst und ergreift geeignete Maßnahmen, um Missbrauch, Verlust, unbefugten Zugriff, unerwünschte Offenlegung und unbefugte Änderungen zu verhindern.

19.6       MOBIETEC ist bestrebt, dass die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten streng im Einklang mit den in Belgien und in der Europäischen Union geltenden Rechtsvorschriften erfolgt, insbesondere 

  • das belgische Gesetz vom 8. Dezember 1992 (Gesetz über den Schutz der Privatsphäre), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Dezember 1998
  • Die europäischen Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre (DSGVO-Gesetzgebung in Kraft am 25.05.2018) 

Weitere Informationen finden Sie in unserer Website-Policy, die Sie hier finden (https://www.mobietec.be/de/privacy-policy

20. Die (wiederholte) Nichtanwendung eines Anspruchs durch MOBIETEC kann nur als Duldung eines bestimmten Zustandes angesehen werden und führt nicht zu einer Rechtseinräumung.

21. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen sowie aus jedem anderen zwischen MOBIETEC und dem Kunden geschlossenen Vertrag ergeben, sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks zuständig, in dem MOBIETEC ihren Sitz hat, es sei denn, MOBIETEC entscheidet, dass die Gerichte des Bezirks, in dem der Kunde seinen Sitz hat, zuständig sind. Es gilt belgisches Recht unter Ausschluss der Artikel 1 bis 4, Artikel 40 und Artikel 89 bis 101 des Wiener Kaufrechtsübereinkommens.

22. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erkennt der Kunde an, dass die Sprache dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Arbeitssprache im gesamten Geschäftsverkehr mit MOBIETEC ist. Übersetzungen oder Dokumente, die in einer anderen Sprache verfasst sind, sind nur eine Modalität gegenüber dem Kunden.